Förderung durch das Land Baden-Württemberg
Es werden Selbsthilfegruppen chronisch kranker Menschen gefördert, deren Aktivitäten überwiegend auf Baden-Württemberg ausstrahlen. Die finanzielle Förderung erfolgt im Rahmen der institutionellen Förderung. Die Zuwendung erfolgt in Form von Zuschüssen. Die Anträge müssen schriftlich gestellt werden an:
Ministerium für Soziales und Integration
Referat 51
Postfach 103443
70029 Stuttgart
Telefon 0711 123-3813
Informationen über die Förderungsvoraussetzungen sowie notwendige Unterlagen wie die Antragsformulare finden Sie auf der Homepage des Ministeriums für Soziales und Integration.
Das Ministerium für Soziales und Integration ist darüber hinaus für folgende Bereiche zuständig:
- Zuschüsse an Selbsthilfegruppen im Suchtbereich (Helfergemeinschaften, Selbsthilfegruppen, Elternkreise)
- Zuschüsse an Selbsthilfegruppen nach Krebs und Fördervereine krebskranker Kinder (Selbsthilfegruppen nach Krebs, Förderkreise krebskranker Kinder). Informationen hierzu über den Krebsverband Baden-Württemberg.
- Förderung von Aidshilfen (Aidshilfen und Präventionsprojekte)
Nähere Auskünfte erhalten Sie beim Ministerium für Soziales und Integration.
Hilfsverein für seelische Gesundheit in Baden-Württemberg e. V.
Gruppen von Psychiatrie-Erfahrenen, von Angehörigen psychisch Kranker sowie von Bürger- oder Laienhelfern im psychiatrischen Bereich können sich wegen eines Zuschusses aus Landesmitteln an den Hilfsverein für seelische Gesundheit in Baden-Württemberg e. V. wenden. Das Merkblatt mit den Fördergrundsätzen und die bildschirmgerechten Vordrucke stehen auf der Seite des Ministeriums für Soziales und Integration zum Herunterladen bereit.
Beratung erhalten Sie bei:
Hilfsverein für seelische Gesundheit in Baden-Württemberg e. V.
c/o Zentrum für Psychiatrie Südwürttemberg
Postfach 2044
88190 Ravensburg
Telefon 01577 1951226
E-Mail hilfsvereinbw@web.de