Ade Traubenzucker, Taschentücher und Co.

Zur Apotheke gehen, ein Medikament auf Rezept abholen und zusätzlich noch eine Packung Taschentücher oder eine Handcreme bekommen; damit ist jetzt Schluss.

Der Bundesgerichtshof entschied, das 2013 verschärfte Verbot solcher Werbegeschenke ist eindeutig und schließt für Kunden mit Rezept vom Arzt auch kleine Geschenke im Centbereich aus. Hintergrund ist die Regelung, dass verschreibungspflichtige Arzneimittel in Deutschland überall gleich viel kosten müssen. Durch Werbegeschenke unterlaufen Apotheken nach Einschätzung des Gerichts diese Preisbindung, verstoßen somit gegen die Preisvorschriften und handeln wettbewerbswidrig. Apothekenkunden mit Rezept vom Arzt erhalten in Zukunft also keine Kundenpräsente mehr.

Kunden jedoch, die auf eigene Kosten einkaufen, brauchen nichts zu befürchten. Bei Arzneimitteln, die ohne Rezept erhältlich sind, ist Wettbewerb erwünscht, das heißt, die Apotheken dürfen die Preise selbst festlegen und auch weiterhin ein Gutsle obendrauf legen.

Ein Artikel dazu unter www.spiegel.de