Selbsthilfe-Förderung durch die gesetzlichen Krankenkassen
Seit dem 1.1.2016 gilt für die Selbsthilfeförderung durch die gesetzlichen Krankenkassen der § 20h SGB V. Es werden Selbsthilfegruppen gefördert, die sich die Prävention und Rehabilitation bei bestimmten Krankheiten zum Ziel gesetzt haben.
Im Rahmen der finanziellen Förderung gibt es die
und die
Grundlage für die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung ist der Leitfaden zur Selbsthilfeförderung der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen. Dabei gilt ab dem 1.1.2023 eine aktualisierte Fassung.
Anträge auf finanzielle Förderung müssen schriftlich gestellt werden, teilweise unter Einhaltung von Fristen. Die zweckgemäße Verwendung der Fördermittel ist spätestens mit dem Folgeantrag nachzuweisen.
Falls Sie Fragen zum Thema „Selbsthilfe-Förderung durch die Krankenkassen“ haben oder Hilfe beim Stellen der Anträge brauchen, wenden Sie sich an unsere Kolleginnen aus der Beratung über info@kiss-stuttgart.de.