Förderung durch die Stadt Stuttgart
Förderung von Stuttgarter Selbsthilfegruppen durch das Sozialamt:
Sofern der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart die Arbeit einer Selbsthilfegruppe als förderwürdig anerkannt hat, können im Rahmen der institutionellen Förderung jährliche Betriebskostenzuschüsse gewährt werden.
Förderfähig sind Miet- und Mietnebenkosten, Programmkosten und Beförderungskosten für schwerstbehinderte Besucher*innen. Investitionskosten sind nicht förderfähig.
Anträge müssen schriftlich gestellt werden an:
Landeshauptstadt Stuttgart
Sozialamt
Frau Claudia Ringel-Bickelmaier
Eberhardtstr. 33
70173 Stuttgart
Telefon 0711 216-59132
www.stuttgart.de
Projektförderung im Rahmen der Stuttgarter Gesundheitskonferenz:
Die Förderrichtlinien für den Projektmittelfond „Gesundheitsförderung“ im Rahmen der Stuttgarter Gesundheitskonferenz sowie das Antragsformular finden Sie hier:
Ansprechpartner ist:
Gesundheitsamt Stuttgart
Sachgebiet strategische Gesundheitsförderung
Herr Heinz-Peter Ohm
Schloßstr. 91
70176 Stuttgart
Telefon 0711 216-59414
E-Mail heinz-peter.ohm@stuttgart.de