Sonstige Fördermöglichkeiten

Förderung durch Rentenversicherung

Förderung von Selbsthilfegruppen von chronisch kranken oder behinderten Menschen

Die Deutsche Rentenversicherung fördert überregionale Selbsthilfegruppen, deren Arbeit die Rehabilitation von chronisch kranken oder behinderten Menschen unterstützt.

Anträge an

Deutsche Rentenversicherung
Adalbert-Stifter-Straße 105
70437 Stuttgart
Telefon 0711 848-121 01
www.deutsche-rentenversicherung.de

Förderung der Suchtselbsthilfegruppen durch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) – Bund

Die DRV-Bund hat die Landesstellen für Suchtfragen beauftragt, die Förderung in den jeweiligen Bundesländern zu bündeln und dann über die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen abzuwickeln.

Weitere Informationen sowie Unterlagen dafür finden Sie unter hier

Bei Selbsthilfegruppen, die wohlfahrtsverbandlich organisiert sind, wird die Förderung prinzipiell über ihre Verbände abgewickelt.

Anträge sind bis Ende September des Vorjahres zu schicken an

Landesstelle für Suchtfragen der Liga der freien Wohlfahrtspflege in Baden-Württemberg e. V.
Stauffenbergstr. 3
70173 Stuttgart
Tel. 0711 6196732
www.suchtfragen.de

Förderung durch Stiftungen

Es gibt in Stuttgart eine Vielzahl von Stiftungen, die ehrenamtliches, bürgerschaftliches Engagement finanziell unterstützen. Die Art und Weise der Unterstützung legen Stifter*innen bzw. Stiftungssatzungen fest. In der Regel unterstützen Stiftungen projektbezogen.

Nähere Informationen beim

Stiftungsnetzwerk Region Stuttgart e. V.
Kronprinzenstr. 13
70173 Stuttgart
Telefon 015901396583
Telefax 0711 216-57899
E-Mail info@stuttgarter-stiftungen.de
www.stuttgarter-stiftungen.de

Die schnelle Hilfe der Bürgerstiftung Stuttgart

Die Bürgerstiftung Stuttgart ist eine selbständige und von der Landeshauptstadt Stuttgart unabhängige Organisation. Ein wichtiges Anliegen ist ihr die Förderung des ehrenamtlichen Engagements.

Mit der schnellen Hilfe werden ehrenamtlich engagierte Gruppen schnell und unbürokratisch unterstützt. Dafür werden je gefördertem Projekt bis zu 1.000,00 Euro zur Verfügung gestellt.

Die Förderkriterien und den Förderantrag finden Sie hier.

Die Stiftung Mitarbeit

Die Stiftung Mitarbeit vergibt seit vielen Jahren Starthilfezuschüsse an kleinere lokale Organisationen mit geringen eigenen finanziellen und personellen Ressourcen sowie an neue Initiativen und Gruppen, die in den Bereichen Soziales, Politik, (Erwachsenen-)Bildung, Kultur, Umweltschutz, Gesundheit und Kommunales innovativ tätig sind. Dies betrifft damit auch soziale Selbsthilfegruppen, die beispielsweise nicht von Krankenkassen gefördert werden. Die Förderrichtlinien finden Sie auf der Homepage der Starthilfeförderung.

Stiftung MITARBEIT
Bundesgeschäftsstelle
Ellerstraße 67
53119 Bonn
Telefon 0228 60424-0
Telefax 0228 60424-22
E-Mail: info@mitarbeit.de
www.mitarbeit.de

Aktion Mensch

Die Aktion Mensch fördert die Aktivitäten der Selbsthilfegruppen und -organisationen von chronisch Erkrankten und Menschen mit Behinderung. Gefördert werden beispielsweise Freizeitmaßnahmen und Tagungen, Maßnahmen zur Inklusion, kleinere Projekte, etc. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich auf elektronischem Weg. Näheres erfahren Sie auf der Homepage unter den Förderprogrammen.

Herzensache – Kinderhilfsaktion von SWR, SR und Sparda-Bank

Herzensache fördert Projekte von gemeinnützigen Einrichtungen aus Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz oder Saarland, für benachteiligte Kinder und Jugendliche und deren Familien.

Das Antragsformular und weitere Informationen finden Sie hier.