Mitte des letzten Jahres beschloss die Bundesregierung eine Pflegereform. Die Folge: seit 1. Januar 2024 gibt es ein paar vorteilhafte Änderungen für Pflegebedürftige:
- Pflegeunterstützungsgeld
Bisher konnten sich berufstätige Pflegende in familiären Krisensituationen einmalig bis zu zehn Arbeitstage von der Arbeit freistellen zu lassen. Ab 2024 besteht dieser Anspruch jährlich. - Pflegegeld
Das Pflegegeld steigt für die Pflegegrade 2-5 um 5% an. Ab 1. Januar 2025 erhöht es sich nochmals um 4,5%. - Pflegesachleistungen
Die Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistungen werden um 5% angehoben. Auch hier gibt es ab dem 1. Januar 2025 eine weitere Erhöhung um 4,5%. - Pflegeheim
Die Zuschüsse für Menschen, die vollstationär gepflegt werden, erhöhen sich ebenfalls. Im ersten Jahr des Aufenthalts zahlt die Pflegekasse z.B. 15 statt bisher 5% der Pflegekosten. Ab dem vierten Jahr 75 statt bisher 70%. - Entlastungsbudget
Das über das ganze Jahr einsetzbare Entlastungsbudget verbindet künftig die Mittel für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege. Der Einsatz des Geldes wird somit vereinfacht. Zunächst allerdings nur für pflegebedürftige Kinder, und junge Erwachsene unter 25 Jahren der Pflegegrade 4 und 5. Zudem erhöht sich die Höchstdauer der Verhinderungspflege von sechs auf acht Wochen.