Selbsthilfeförderung nach § 20h SGB V

Aufgrund einer Gesetzesänderung im Digitalen Versorgungsgesetz (DVG) wurde der Leitfaden zur Selbsthilfeförderung angepasst und gilt ab 1. Januar 2021.

Mit der Neufassung wurde geregelt, dass die Krankenkassen im Rahmen der Selbsthilfeförderung künftig sowohl die Nutzung von analogen Kurz berichtet Angeboten als auch die Nutzung von digitalen Angeboten gleichberechtigt unterstützen.
Digitale Anwendungen müssen dabei den hohen Anforderungen an Datensicherheit und Datenschutz genügen.

Den neuen Leitfaden können Sie hier lesen: Leitfaden.pdf

Alle weiteren Informationen zur Förderung durch die gesetzlichen Krankenkassen finden Sie auf unserer Homepage unter www.kiss-stuttgart.de/beratung/beratung-fuer-selbsthilfegruppen/foerderung-durch-die-gesetzlichen-krankenkassen