Mit finanziellen Engpässen haben viele Vereine und Organisationen in diesem Jahr Corona-bedingt zu kämpfen. Das Ministerium für Soziales und Integration unterstützt deshalb mit einem Hilfspaket Vereine und Organisationen aus seinem Zuständigkeitsbereich, die durch die Corona-Krise unverschuldet in Not geraten sind oder zu geraten drohen.
Die Förderung von maximal 12.000 Euro pro Verein erfolgt einmalig und muss nicht zurückbezahlt werden. Die Mittel sollen zur Deckung unabweisbarer zwangsläufiger Kosten bei gleichzeitig Corona-bedingt entgangenen Einnahmen und zur Deckung zusätzlicher Kosten für durch die Pandemie bedingte Schutzmaßnahmen dienen. Die Fördermittel können ab sofort und bis spätestens 31. Oktober 2020 über das Service-Portal Baden-Württemberg beim zuständigen Regierungspräsidium Tübingen beantragt werden.
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