Information für gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen:
die neuen Antragsformulare für die Pauschalförderung durch die gesetzlichen Krankenkassen nach §20h SGB V sowie die dazugehörige Ausfüllhilfe und alle weiteren Informationen zur Förderung gesundheitsbezogener Selbsthilfegruppen finden Sie hier. (Bitte die aktuellste Version von Adobe Reader verwenden. Das Dokument vor dem Ausfüllen herunterladen.)
Es gibt keine größeren Änderungen in den Anträgen. Zu beachten ist, dass die Angabe eine Telefonnummer nun zwingend erforderlich ist und eine genauere Bezeichnung unter den Punkten 4.4 und 5.3 angegeben werden muss.
Auch im kommenden Jahr bieten wir am Dienstag, 18.02.2025 wieder eine Informationsveranstaltung zum Thema Förderung nach § 20h SGB V für förderfähige, gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen an. Anmeldung hier.
Bitte beachten Sie: In § 20h SGB V ist vorgeschrieben, dass die Selbsthilfe beratend bei der Vergabe der Fördermittel mitwirkt. Hierfür sind in Stuttgart drei Vertreter*innen von Selbsthilfegruppen vorgesehen. Aktuell ist eine Stelle vakant, daher findet bei der o.g. Informationsveranstaltung eine Neuwahl dieser Stelle statt. Eine kandidierende Person mit langjähriger Selbsthilfeerfahrung ist bereits vorhanden. Wenn auch Sie kandieren möchten, dann melden Sie sich gerne bei unserer zuständigen Kollegin Anna Lytkin unter a.lytkin@kiss-stuttgart.de