Information für gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen:
die neuen Antragsformulare für die Pauschalförderung durch die gesetzlichen Krankenkassen nach §20h SGB V sowie die dazugehörige Ausfüllhilfe und alle weiteren Informationen zur Förderung gesundheitsbezogener Selbsthilfegruppen finden Sie hier. (Bitte die aktuellste Version von Adobe Reader verwenden. Das Dokument vor dem Ausfüllen herunterladen.)
Bei den Formularen für die Pauschalförderung 2024, die wir am 21.12.23 hochgeladen haben, kam es zu einem Fehler im Berechnungsschema! Deswegen mussten die Anträge von der GKV nachgebessert werden. Die ausgebesserten Anträge haben wir am 26.01.24 auf unserer Homepage ersetzt.
Noch ein Hinweis: Die Summenbildung für die beantragte Fördersumme auf Seite 5 muss nun selbstständig ausgerechnet werden.
Zudem gibt es seit 2024 eine neue Ansprechperson bei der antragannehmenden Stelle in Stuttgart. Die Anträge gehen an:
Frau Katja Schön
Regionale Fördergemeinschaft Stuttgart-Böblingen
c/o AOK – Die Gesundheitskasse Stuttgart-Böblingen
Sozialer Dienst
Breitscheidstr. 18
70176 Stuttgart