Selbsthilfegruppen, die sich der Prävention und Rehabilitation bei bestimmten Krankheiten zum Ziel gesetzt haben, erhalten eine Selbsthilfeförderung durch die gesetzlichen Krankenkassen nach § 20h SGB V. In diesem Gesetz ist auch geregelt, dass die Selbsthilfe beratend bei der Vergabe dieser Fördermittel mitwirkt. Die zuständigen Krankenkassen für die Förderregion Stuttgart haben entschieden, dass im Stuttgarter Vergabeausschuss ein(e) Vertreter*in der Selbsthilfekontaktstelle und drei Vertreter*innen von Selbsthilfegruppen sitzen.
Am 4.2.2020 wurden am Ende der Veranstaltung „Förderung durch die gesetzlichen Krankenkassen“ die neuen Selbsthilfevertreter gewählt. Wiedergewählt wurde Herr Bretschneider (Freundeskreise für Suchtkrankenhilfe e. V.), neu im Gremium sind Herr Binder (SHG Schlafapnoe/Atemstillstand Großraum Stuttgart e. V.) und Herr Döhne (Schwerhörigenverein Stuttgart e. V.).
Die Amtszeit beträgt 3 Jahre und geht bis Ende 2022. Falls Sie Kontakt zu den Vertretern aufnehmen möchten, erhalten sie die Kontaktdaten bei KISS Stuttgart.